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Externer Datenschutz und Datenschutzunterstützung

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch in Europa tätige Unternehmen und öffentliche Stellen. Die DSGVO soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind und betroffene Personen ihre umfangreichen Rechte wahrnehmen können.

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union uneingeschränkt gültig. Unternehmen und Behörden müssen sicherstellen, dass sie persönliche Daten den Regeln entsprechend behandeln. Andernfalls drohen sehr hohe Bußgelder.

Für alle Bürger der EU gilt, dass ihnen mit der neuen EU-Grundverordnung erweiterte Rechte zu ihren persönlichen Daten zustehen. Die Verbraucher sind die großen Gewinner des neuen europäischen Datenschutzes. Es stärkt ihre Rechte und vereinheitlicht die Rechtsgrundlagen in der europäischen Union.

Was bedeutet dies nun für die kleinen und mittleren Unternehmen und für die Vereine in Deutschland?

Die Unternehmen, welche die Vorgaben der DSVGO nicht beachten, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Diese können dabei nicht nur gegen Unternehmen erlassen werden, auch für Behörden hat der Schutz personenbezogener Daten seit der Einführung der DSGVO oberste Priorität.

Die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro vor. Bei besonders umfangreichen Vergehen werden sogar bis zu 4 % des gesamten weltweiten Umsatzes des letzten Geschäftsjahres fällig.

Dies bedeutet für Unternehmen (auch KMU’s) und Vereine: Datenschutzkonformes Arbeiten ist seit dem 25. Mai 2018 ein essenzieller Bestandteil der betrieblichen Organisation.

Wie wir Ihnen helfen können:

Die FIRMENPUNKT GmbH beschäftigt sich als Applikationshersteller schon seit vielen Jahren mit dem Datenschutz.

Mit der Einführung der  Datenschutz Grundverordnung haben wir uns entschlossen, unser Wissen auch für unsere Kunden zugänglich zu machen:

Als externer Datenschutzbeauftragter

Hier übernehmen wir alle Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) nach dem Datenschutzgesetz und der DSGVO für Ihr Unternehmen.

Wir beraten umfassend, dokumentieren und pflegen die notwendigen, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse und die TOMs. Wir schulen die Mitarbeiter und stellen die notwendigen Vorlagen zur Verfügung.

Zudem übernehmen wir die umfangreichen Auskunfts- und Pflegetätigkeiten für Ihr Unternehmen.

Selbstverständlich haften wir auch für unsere externen Tätigkeiten als DSB.

Datenschutzunterstützung

Auch wenn für Ihr Unternehmen kein Datenschutzbeauftragter vorgeschrieben ist, bleiben dennoch die umfangreichen Arbeiten zur Dokumentation und Pflege der Datenschutzgrundlagen für Ihr Unternehmen.

Bei unserem Paket zur Datenschutzunterstützung übernehmen wir alle Dokumentationsaufgaben nach dem Datenschutzgesetz und der DSGVO für Ihr Unternehmen.

Wir dokumentieren und pflegen die notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse und TOMs und übernehmen die umfangreichen Pflegetätigkeiten der Vorlagen für Ihr Unternehmen.

Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.